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Luxemburg aktuell


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15.02.2019

Mehr Transparent über luxemburgische Firmen

Luxemburg hat mit dem Gesetz vom 13. Januar 2019 den Aufbau eines Registers der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen (RBE) beschlossen.
Unter dem wirtschaftlich Berechtigten (BE) versteht man die natürliche Person, die eine juristische Person (z.B. Kapitalgesellschaft) besitzt oder kontrolliert, eine Transaktion verantwortet oder wirtschaftliche Tätigkeiten veranlasst.
Die Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen des Geldwäschegesetzes stellt in der EU seit langem geltendes Recht dar. Das RBE soll nun durch die kostenlose Verfügbarkeit im Internet einen öffentlichen Zugang zu erweiterte Informationen über Beteiligungsstrukturen ermöglichen.
Das neue Gesetz bezieht sich in Luxemburg auf alle operativen Unternehmen, wodurch auch indirekt Finanzholdings und Investmentfonds betroffen sein können.
Ab dem 1.März 2019 haben Betroffene die Pflicht, sich innerhalb von spätestens 6 Monaten im RBE zu registrieren. Unternehmen, die es versäumen, in dieser Frist ungenaue, veraltete oder falsche Informationen zu korrigieren, riskieren eine Strafe von 1.250 – 1.250.000 Euro.
Registriert werden Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Adresse und die Identifikationsnummer des BE sowie die Art und Ausmaß der Beteiligung. Diese Daten werden mit Ausnahme der Adresse und Identifikationsnummer öffentlich einsehbar sein.
Im Rahmen der Datenschutzrichtlinie hat der BE Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Einsicht seiner Registerdaten. Die Veröffentlichung kann auf begründeten Antrag eingeschränkt werden, beispielsweise wenn der BE minderjährig, handlungsunfähig ist oder die öffentliche Verfügbarkeit der Daten eine ernste Gefahr für den BE darstellen kann.
Vermutlich werden sich weitere Länder auf internationalen Druck zur Anlage eines BE-Registers entschließen. Luxemburg sieht sich hier in einer Vorreiterrolle. Die Direktive sieht ebenfalls vor, dass unter bestimmten Umständen Zwangsmaßnahmen angewendet werden können, falls Beteiligungen an luxemburgischen Strukturen nicht offengelegt werden.
Luxemburgische Unternehmen sollten auf jeden Fall überprüfen, ob die Register dem aktuellen Stand entsprechen und alle geforderten Gesellschafterinformationen vorliegen und erklärt wurden.
Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Thema, sprechen Sie uns bitte an.



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